Zertifizierung
Das Qualitätsmanagement der Eifelklinik ist nach DIN EN ISO 9001:2008 und MAAS BGW (Managementanforderungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zum Arbeitsschutz) zertifiziert. Die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementes wurde in den Überwachungsaudits am 8.11.2007 und am 11.11.2008 bestätigt. Am 5. und 6.10.2009 wurde die Klinik von der DEKRA Consulting GmbH wiederum doppelt nach DIN EN ISO 9001:2008 und MAAS BGW rezertifiziert. Damit ist es den Beschäftigten der Klinik gelungen, das hohe Niveau ihres Qualitätsmanagement - Systems aufrecht zu erhalten und weiter aus zu bauen.
Ein Qualitätsmanagement -System mit integriertem Arbeitschutz zu implementieren bedeutet, Anforderungen und Erwartungen verschiedenster Interessengruppen zu erfüllen und deren Erfüllung einem ständigen Verbesserungsprozess zu unterziehen. Die Klinik sieht sich daher verpflichtet, die Erfüllung der Anforderung der Patienten, Kunden und Mitarbeiter und ihrer Zufriedenheit in den Mittelpunkt des betrieblichen Geschehens zu stellen. Dabei stellt die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen sowie der Anforderungen der MAAS BGW (Managementanforderung der BGW zum Arbeitsschutz) zum Arbeitsschutz einen unternehmerischen Grundgedanken dar. Die Qualitäts- und Arbeitschutzpolitik wird, in Absprache mit der Klinikleitung, für einzelne Abteilungen und deren verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant und festgelegt. Die Klinikleitung der Eifelklinik ist deshalb in besonderem Maße daran interessiert, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Bewusstsein für die Qualitäts- und Arbeitsschutzziele zu schaffen und zu erhalten. Dazu gehört, dass
- eine Qualitätsphilosophie (Qualitätspolitik) existiert, diese den Mitarbeitern bekannt ist und für die Klinik und Abteilungen konkrete Ziele aus dieser Qualitätsphilosophie abgeleitet werden.
- regelmäßig das Qualitätsmanagement-System im gesamten Haus überprüft wird. Dies geschieht zum Beispiel durch Audits
- die Ermittlung und Umsetzung gesetzlicher, berufsgenossenschaftlicher und behördlicher Anforderungen erfolgt. Dies ist in Verfahrensanweisungen geregelt.
- Ressourcen, die zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagement-Systems erforderlich sind, zur Verfügung gestellt werden. Der Ressourcenbedarf (zum Beispiel Mitarbeiterqualifikation, Arbeitszeiten) werden im Rahmen der jährlichen Managementbewertung überprüft. Diese umfasst auch Aspekte des Arbeitsschutzes.
Eifelklinik
04.01.2010